09:00 - 16:00 (Aufbau ab 06:00)
Sportplatz Koselitz
Wülknitzer Straße 41, 01609 Röderaue OT Koselitz, Deutschland
Tische, Stühle, Schirme sind selbst mitzubringen, Pkw kann am Stand stehen
Tisch zum Ausleihen: 5,00 Euro
Preis: 5,00 Euro je Meter (Kinder bis 13 Jahre: 1 Meter Kindertrödel gratis)
Veranstalter:
Koselitzer "Teufelsgraben"
Lange Straße 23a
01609 Röderaue
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Trödelmarkt (02/24)
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. mit der Anmeldung zu unseren Märkten akzeptieren sie die Geschäftsbedingungen.
Das Ordnungspersonal weist freie Standplätze/Parkplätze zu. Jeder Fahrzeugführer ist selbst für das Parken des Fahrzeugs, sowie den Aufbau und die Sicherung des Standes verantwortlich. Eine freie Platzwahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben!
Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Eine frühere Ausfahrt kann verwehrt werden, sofern dies aus organisatorischen oder aus Gründen der Sicherheit notwendig ist. Fahrzeugbewegungen während der Veranstaltung sind nur unter Aufsicht und nach Anweisung des Ordnungspersonals gestattet. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist mitzunehmen und privat zu entsorgen. Vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung von Flohmarktwaren bzw. deren Verpackungen bestimmt und dürfen hierfür nicht benutzt werden.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder bis 13 Jahre dürfen 1,0 m auf einem kleinen Tisch kostenlos nutzen. Bedingung ist, dass es sich dabei um altersgerechtes Kinderspielzeug handelt. Wird Kinderkleidung, Trödelware der Eltern, etc. verkauft, ist der Standplatz nicht mehr kostenlos und die Berechnung findet anhand der Preisliste für den Markt statt. Die Berechnung der Standmiete erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung, die den Terminzetteln oder dem Internet zu entnehmen ist.
Der Verkauf von Neuware ist auf dem Trödelmarkt nicht gestattet.
Auf dem Trödelmarkt im sind vom Handel ausgeschlossen: lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und alle vom Gesetzgeber untersagten Waren!
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Gelände verboten. Zuwiderhandlungen ziehen einen sofortigen Platzverweis sowie Schadenersatzforderungen gegen den Verteiler sowie den Auftraggeber des Verteilers nach sich! Verteilung von Werbung für Veranstaltungen jeder Art zieht Schadenersatzansprüche nach sich. Der Herausgeber haftet für die von ihm in Umlauf gebrachten Plakate und Flyer, auch für seine Erfüllungsgehilfen.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge, welche außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen abgestellt werden oder mehr als einen Parkplatz belegen, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden. Der Fahrzeuglenker stellt den Veranstalter mit Betreten / Befahren des Platzes von jeglichem Anspruch des Fahrzeughalters von Kosten der Entfernung eines Fahrzeugs frei. Die Umsetzung eines Fahrzeugs wird mit 50,-€ berechnet.
Feuer und offenes Licht sind auf dem gesamten Gelände verboten. Wir weisen darauf hin, dass wir als Veranstalter nicht für selbst oder durch bzw. bei Dritten verschuldete Schäden an Eigentum, Besitz, Ware, Kraftfahrzeugen, etc. die Haftung tragen. Dies gilt auch soweit Schäden durch Sturm, Wind oder witterungsbediente Einflüsse verursacht werden. Von den vorgenannten Haftungsausschlüssen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir als Veranstalter fahrlässig oder unsere gesetzlichen Vertreter bzw. unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursachen sowie sonstige Schäden, soweit wir den Eintritt des Schadens grob fahrlässig oder unsere gesetzlichen Vertreter bzw. unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Anweisungen unseres Personals sind Folge zu leisten!
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